Eva Dworschak


Rechtsanwältin in Bremen

Aktuelles:

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen die Datenübermittlung  nach dem ZensG zur Volkszählung wird sich die Wohnungsbaugenossenschaft Bremer Höhe e.G. ebenfalls gegen die ihr durch § 18 Abs 2 ZensG auferlegte Auskunftspflicht zur registergestützten Volkszählung über Ihre Mitglieder, Eigentümer und Bewohner wehren. Sie wurde inzwischen zur Datengenerierung und Vertragsunterzeichnung aufgefordert, somit dieser Pflicht nachzukommen. Da die Datenübertragung nach § 6 ZensG auf verschiedene Arten auch digital stattfinden kann, wurde der Bremer Höhe dieser Vertrag zur Unterzeichnung vorgelegt.

Diese Sondervereinbarung zur elektronischen Datenübermittlung nach § 6 Abs 2 und 3 ZensG kann durch die Bremer Höhe freiwillig unterzeichnet werden, jedoch bliebe die Auskunftspflicht auch bei Nichtunterzeichnung weiter bestehen (nur nicht digital).

Die hier als Verwalter und Miteigentümer Auskunftspflichtigen werden gegen die für Volkszählung zu erbringende Datenübermittlung vorgehen und haben Frau Rechtsanwältin Dworschak beauftragt Klage erheben. Ein Eilantrag wird ebenfalls für notwendig erachtet, sollte es zu einer Bescheidung kommen. Die Pressemitteilung der Bremer Höhe wird hier demnächst gelinkt.


Informationen wie sich der Einzelne einer Auskunftspflicht (oder der Auskunft über sich durch Andere) erwehren kann, folgen hier:

Was tun wenn man selbst betroffen ist?

Zunächst ist es möglich, um Aufschub zu bitten und dabei auf das Verfahren vor dem BVerfG hinzuweisen. Erfahrungsgemäß wird dies nicht erfolgreich sein. Sollte also ein Bescheid ergangen sein, sollte beachtet werden, dass bedauerlicherweise ein Widerspruch, wie er im „normalen“ Verwaltungsverfahren einzulegen ist, hier keine aufschiebende Wirkung hat, das heißt, dass die Auskunftspflicht damit nicht erloschen ist. Daher sollte in diesem Fall ein Eilverfahren angestrengt werden, um die Maßnahme auszusetzen, hier ist besser anwaltlichen Rat einzuholen.

Hier spielen auch die Ausführungsgesetze der Länder eine Rolle. Falls Sie hier Fragen haben, können Sie sich an RAin Dworschak wenden oder hier einholen: weitere ausführliche Informationen zur Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 hat der Arbeitskreis Zensus im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengestellt.

Dort findet sich auch eine Auflistung von weiteren Pressestimmen zur Verfassungsbeschwerde.
Rechtsanwältin Dworschak bedankt sich für die Vielzahl an Briefen, die sie hierzu erhielt und bittet, die jeweiligen Antworten aus den hier vorliegenden Informationen zu entnehmen.

Weitere aktuelle Nachrichten:
Rechtsanwältin Eva Dworschak übernimmt neuen Lehrauftrag bei der Bremer Heimstiftung. Die dort seit November 2009 unterrichtende Frau Dworschak übernimmt nun einen neuen Lehrgang von Schülerinnen und Schüler der Altenpflegeschule der Bremer Heimstiftung in den Bereichen Patienten-, Betreuungs-, Heim- und Haftungsrecht, Sterbehilfe, Hygienerecht, folglich allg. Rechtskunde für Pflege- und Heilberufe.


Schwerpunkte:
Fachaktivitäten

Beruflicher Werdegang:
  • Geboren am 12.11.1971 in Baden Württemberg, Kraichgau
  • als Rechtsanwältin zugelassen seit Januar 2007
  • Assistenz der Geschäftsleitung bei der M+S Werbeagentur
  • Studium der Rechtswissenschaft und Politik in Bremen, Schwerpunkt: öffentliches Recht
  • Lehrauftrag an der Universität Bremen zur Leitung der AG Einführung in Strafrecht, Strafprozessrecht
  • Rechtsberatung im Mieterverein Bremen auf dem Gebiet Mietrecht, Zivilprozessrecht
  • Assistenz des Justitiars in der Rechtsabteilung bei CTS Eventim AG auf dem Gebiet Zivilrecht, Verlags-, Presse- und Künstlerrecht, Vertragsrecht
  • Korrekturassistenz an der Universität Bremen (FEU) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, (Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Baurecht, Umweltrecht)
  • Dozentin an der Pflegeschule der Bremer Heimstiftung
Pressemitteilungen:
16. Juli 2010

 Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung

8. Dezember 2009

Ein weiterer Kleinunternehmer ist vorerst faktisch von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung per Beschluss durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin Brandenburg befreit

23. November 2009

Beschluss des VG Wiesbaden zu Netz-Sperr-Verträgen

2. November 2009

Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nach § 113a TKG nicht für alle Webhoster!?

11. Februar 2009

Neue Steueridentifikationnummer


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