Rechtsanwalt: RAin Nicole Mertgen
Worum geht es im Wohnungseigentumsrecht?
Wohnungseigentumsrecht beschäftigt sich mit dem Zusammenleben der Bewohner von Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern, die rechtlich zusammen gehören.
Was ist Wohnungseigentum?
Darunter versteht man eine besondere rechtliche Form von Alleineigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Eigentum an einem Bruchteil am gesamten Gebäude (§ 1 Abs. 2 WEG).
Was ist Teileigentum?
Sondereigentum kann nicht nur an Wohnräumen bestehen, sondern auch an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen. Das sind Gewerbeflächen oder Stellplätze in einer Garage. In diesem Fall spricht das Gesetz von Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG).
Worin liegt der Unterschied zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum?
Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob es sich um Wohnungseigentum oder Teileigentum handelt. Für das Teileigentum gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum entsprechend (§ 1 Abs. 6 WEG). Selbst der Gesetzgeber erwähnt das Teileigentum nur an dieser Stelle. Ansonsten spricht er immer nur von "Wohnungseigentümer", weshalb ich es im Ratgeber genauso handhaben werden. Gedanklich muss man das Teileigentum aber immer einbeziehen, weil dafür die Vorschriften des Wohnungseigentums entsprechend gelten.
Einen Unterschied kann es machen, wenn es um die Frage geht, welche Nutzungen zulässig sind. Wohnungseigentum dient dem Wohnen und Teileigentum anderen Zwecken. Maßgeblich sind immer die Regelungen der Teilungserklärung (siehe Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer).
Was ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
Die WEG ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Sie ist rechtsfähig. Das bedeutet, dass die WEG in eigenem Namen Verträge schließen darf, Klagen erheben kann und verklagt werden kann. Da die WEG eine juristische Fiktion ist, kann sie nicht selber handeln. Sie benötigt einen Vertreter, der WEG-Verwalter genannt wird. Im Rechtsverkehr führt die WEG die Bezeichnung "Wohnungseigentümergemeinschaft", gefolgt von der Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks (z. B. WEG Ahornweg, 12345 Ahornstadt). Die WEG wird vom Gesetz als "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" bezeichnet. Für die Verbindlichkeiten der WEG haften alle Miteigentümer grundsätzlich nach ihrem Bruchteil.
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