Verwaltungsrecht

Rechtsanwälte: RA Dr. Karl-Detlef Fuchs

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts begegnet der Bürger der öffentlichen Verwaltung in ihrer vielfältigen Form so als Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Gemeindeverwaltung oder als Fernsehanstalt, Schule etc. Das Verwaltungsrecht ist sehr vielfältig und umfasst so unterschiedliche Gebiete wie Abfallversorgung, Bau- und Bodenrecht, Beamtenrecht, Passrecht, Schulrecht, Straßen- und Wegerecht, Verkehrsrecht bis zum Wohnraumrecht. Die Aufgaben des im Verwaltungsrecht tätigen Rechsanwalts sind sehr vielfältig: Er vertritt den Bürger gegenüber der Behörde im Rechtsmittelverfahren (Widerspruchsverfahren), vor den Verwaltungsgerichten, wenn Klage erhoben werden soll oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden soll. Er berät und vertritt den Bürger aber auch dort, wo Verhandlungen mit der Verwaltung geführt werden sollen. Als Organ der Rechtspflege ist der Rechtsanwalt der berufene und geeignete Prozessvertreter aller im Verwaltungsprozess Beteiligten. Dies kann im Einzelfall auch eine beklagte Behörde, z.B. eine Gemeinde, sein. Wichtig ist zu verstehen, dass die Verwaltungsgerichte nicht z.B. umweltschädigende Maßnahmen an sich auf die Klage des Bürgers hin überprüfen, sondern nur dann, wenn der Bürger von diesen Maßnahmen individuell beeinträchtigt ist, er also einen Individualrechtsschutz in Anspruch nehmen kann.