Verbraucherrecht, Schadensersatz, Schmerzengeld

Rechtsanwälte/in: RAin Eva Dworschak

Müssen Verträge immer eingehalten werden? Kann ich eine gekaufte Sache zurück geben? Was tun bei Betrug während eines Kaufs?
Ich helfem bei den alltäglichen Dingen im Leben, die durchaus schief gehen können. Geben Sie Ihren Ärger ab und vertrauen Sie einer  kompetenten Vertretung.

Aktuelles: Haare weg nach Frisörbesuch:
Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld bei Hautverätzungen und Haarverlust nach einer missglückten Friseurbehandlung.
Begibt sich eine Kundin in einen Friseursalon, um sich die Haare entkrausen zu lassen und erleidet sie in Folge der fehlerhaften Behandlung durch den Friseur Hautverätzungen und einen kompletten
Verlust des Haupthaares, so ist ein Schmerzensgeld von 4.000,- € angemessen. (Urteil vom 11.07.2011, 3 U 69/10)

Aktuelles: Reisezeit, Internetbuchung, Bindung an den Preis?
Auch dieses Jahr sind bisher etliche Reisende trotz Erhalt einer
Buchungsbestätigung nicht in ihren Urlaub aufgebrochen, weil der Reiseanbieter die Erfüllung verweigerte. Wieder mit der Begründung es sei ihm bei der Angabe des Preises ein Irrtum unterlaufen. RAin Dworschak warnt vor irreführender Beratung im Netz/www, in den meisten Fällen handelt es sich um einen Irrtum, der den Reiseanbieter nicht zu einer Anfechtung berechtigt, da der Irrtum im Verantwortungsbereich des Reiseanbieters auftritt, denn tatsächlich liegt nicht der typische "Vertipp-" Fehler/Irrtum vor, der zu Lasten des Urlaubers zu einer Nichtdurchführung der Reise führen darf. Generell sollte der Reisende stets prüfen lassen, ob hier ein Anfechtungsrecht des Veranstalters besteht; hierfür ist der Hergang und bspw. das computergenerierte Buchungssystem genau zu betrachten. Der Irrtum ist also oftmals unbeachtlich (kein Anfechtungsrecht). Und auch selbst wenn er für den Reisewilligen beachtlich wäre, stellt sich immer noch die Frage, ob der Preisunterschied offensichtlich ist und der Reisende auf die Preisangabe vertrauen durfte, oft darf er das. Lassen Sie prüfen, ob es sich um einen derartiges Angebot handelt.

Das hier relevante Urteil des Amtsgerichtes Hannover ist rechtskräftig:

Reisezeit: Neue Methoden der Reiseveranstalter bei Last Minute Angeboten im Internet

Im Internet wimmelt es derzeit von Sonderangeboten und Super Frühbucherrabatten, Last Minute angeboten und Extra Rabatte, die teilweise zu horrenden Preisnachlässen führen. Dummerweise sind dabei auch Angebote die offensichtlich nur als Lockangebot dienen sollen, denn sobald man gebucht hat und sogar eine Reisebestätigung des ermittelnden Reisebüros erhalten hat, erklärt die Gesellschaft den Rücktritt vom oder die Anfechtung des Vertrages und bietet eine neue Buchungsbestätigung mit (oft wesentlich) teurem Reisepreis an.
Dabei wird damit argumentiert, dass ein technischer Fehler, ein Irrtum bei der Preisangabe vorlag. So einfach darf es sich eine Reisegesellschaft aber nicht machen, zumal wenn ein vermittelndes Reisebüro beteiligt ist, dem der vermeintliche Irrtum ebenfalls nicht aufgefallen ist. Dies würde Tür und Tor für unverbindliche Lockangebote im Internet öffnen. Über das Vorliegen eines relevanten Irrtums, der ein Anfechtungsrecht für den Veranstalter begründet, entscheidet demnächst das Amtsgericht Hannover (gegen Tui Deutschland GmbH), die einem Mandanten der Rechtsanwältin Dworschak zunächst eine Buchungsbestätigung schickte, um sodann den Reisepreis um 1000 % (tausend) Prozent erhöhte.
Hier ist ein Fehler innerhalb des Buchungssystems aufgetreten, dieser darf aber nicht zum Nachteil des Buchenden gelangen, da der Reisewillige und auch die Mitarbeiter im Reisebüro alle Komponenten richtig eingegeben haben. Wenn der Reiseveranstalterin hier innerhalb ihrer (Vor-)Programmierung der einzelnen Buchungstools und deren Berechnungsmodulen Fehler unterlaufen sind, liegt das in ihrem eigenen Verantwortungsbereich. RAin Dworschak geht daher von einer Entscheidung des Gerichts dahingehend aus, dass der Urlaub für den ursprünglich vereinbarten Reisepreis angetreten werden kann. Es heißt nicht ohne Grund: Pacta sund servanda.


Die neue Steueridentifikationsnummer:

Auch wenn eine gleiche Besteuerung ein rechtschaffenes Ziel ist, führt die neueste Vorgehensweise der Bundesregierung durch die eine Erhebung verschiedenster Daten (finanzieller und möglicherweise auch nichtfinanzieller Art), sowie die Verflechtung von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen durch das neue AOG und die Einführung einer Steueridentifikationsnummer ermöglicht wird, zu erheblichen Grundrechtsverletzungen und zu Missbrauch der Daten. Daher wurde durch die RAin Dworschak für einen unserer Mandanten ein Verfahren gegen die Steueridentifikationsnummer anhängig gemacht. Dieses wurde inzwischen eingestellt, denn ein weiteres Verfahrenw ird durhc eine Verbraucherinitiative weiter geführt.

Welche Überwachungsmöglichkeiten sich für den Staat durch die Steueridentifikationsnummer ergeben, hat der Technik- und Wissenschaftsjournalist Peter Welchering im Deutschlandfunk erläutert. Die Identifikationsnummer ist datentechnisch gesehen nichts anderes als eine einheitliche Personenkennziffer, über die alle Daten zu dieser Person in allen von Behören oder öffentlichen Stellen geführten Datenbanken recherchiert werden können. Wo wohnt der Gesuchte, welches Auto fährt er mit welchem KFZ-Kennzeichen, welche Kredite muss er bedienen, welches Einkommen hat er.

Bei der automatisierten Erfassung von KFZ-Kennzeichen an Autobahnen kann sogar ermittelt werden, wann er wohin gefahren ist. Seit dem 1. Januar gilt zudem die Telekommunikationsvorratsdatenspeicherung. Über diese Identifikationsnummer kommt man leicht an Handy- und Gerätenummer und kann ermitteln, wann jemand in welcher Funkzelle war, also ein Bewegungsprofil erstellen. Rein datentechnisch gesehen ist über diese Personenkennziffer, wenn sie in einem zentralen Melderegister zusammengeführt wird mit anderen personenbezogenen Daten nicht nur der gläserne Bürger, sondern seine komplette Überwachung möglich.(Quelle: Deutschlandfunk vom 9.2.2008 )