Transportrecht


Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir mit Transport- und Personenbeförderungsunternehmen zusammen. Der rechtliche Beratungsbedarf ist riesig. Gewonnene Erfahrungen versuchen wir durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachzeitschriften in diesem Bereich weiterzugeben. (http://www.transportweb.de) Rechtsanwalt Matthias Westerholt ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften TRUCKER und OMNIBUSREVUE und betreut dort die Rechtsseiten.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit unserem Partnerunternehmen AJOUR (http://home.t-online.de/home/04216168842/ajour.htm) beraten wir insbesondere Fracht- und Speditionsunternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit.


Videoverkehrsüberwachung

Die von einer Straßenverkehrsbehörde angeordnete flächendeckende Überwachung des fließenden Verkehrs durch Videokameras ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. 

Nur dann, wenn es für die Polizei einen konkreten Anlass gibt, darf mittels digitaler Videoaufzeichnungen gefilmt werden. Inzwischen liegen auch schon die ersten Urteile von Amtsgerichten zu dieser Frage vor. Die sagen alle, dass das verfassungswidrige, verdachtsunabhängige Filmen des gesamten Verkehrs nicht als Beweis für einen Verkehrsverstoß genutzt werden darf.