Familienrecht

Rechtsanwälte: RA Matthias Westerholt

Die familienrechtliche Beratung gehört zu unseren Schwerpunkten. Neben der (bundesweiten) Begleitung in Scheidungs-, Sorgerechts- oder Unterhaltsverfahren beraten und unterstützen wir Sie in der Vorbereitung, Erarbeitung und Beurkundung von Ehe- oder sonstigen, familienrechtlichen Verträgen. Wir arbeiten eng mit einem großen Mediationsanbieter zusammen und stehen als Verfahrenspfleger Kindern in schwierigen Verfahren zur Seite. Rechtsanwalt Matthias Westerholt arbeitet nebenberuflich als Dozent im Bereich Familienrecht bei der Diakonischen Akademie Deutschland und ist Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft Verfahrenspfleger/innen in Bremen und Niedersachsen.

RA Matthias Westerholt informiert:

Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann. Lesen Sie hier das komplette Urteil des OLG Koblenz

RAin Eva Dworschak informiert:

Das im Mai 2009 erlassene Gendiagnostikgesetz (BT-Drucks. 16/10532) (BRDrucks. 374/09)regelt die Voraussetzungen gendiagnostischer Untersuchungen zur Klärung der Abstammung.

Wir helfen bei der Durchführung und beachten dabei auch die Schwierigkeiten, die dabei in der Familie auftreten können. Bedenken Sie, dass solche Untersuchungen nur zulässig sind und sein dürfen, wenn die betroffene
Person bzw. deren Vertreter (zumeist Elternteil)zustimmt.

Heimliche Tests sind strafbar!

In Ausnahmefällen kann diese Zustimmung jedoch durch eine gerichtliche Entscheidung gem. § 1598a Abs. 2 BGB ersetzt werden. Die Vornahme einer gendiagnostischen Abstammungsfeststellung, die den Vorgaben des Gesetzes nicht entspricht, weil sie z.B. heimlich erfolgte, kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.