Arbeitsrecht

Rechtsanwälte: RA Dr. Karl-Detlef Fuchs

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Wesen des Arbeitsverhältnisses ist die abhängige Arbeit. Nicht jeder, der in einem Vertragsverhältnis Arbeit für andere leistet, fällt unter das Arbeitsrecht, sondern nur der die Arbeit im Dienst eines anderen, weisungsgebunden hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeit leistet. Neben dem individuellen Arbeitsrecht (zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) gibt es noch das kollektive Arbeitsrecht, d.h. das Recht der Tarifvertragsparteien und im Betrieb das Recht der Betriebsverfassung und der Mitbestimmung. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland kennt kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, in dem das gesamte Arbeitsrecht enthalten ist. Es gibt nur eine Vielzahl von Arbeitsgesetzen, so z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz etc. Das Arbeitsrecht ist deshalb weitgehend Richterrecht, wobei die Arbeitsgerichte Recht nicht setzen, sondern anwenden. Da neben der Vielzahl der Gesetze auch die Urteile der Arbeitsgerichte heranzuziehen sind, ist das Arbeitsrecht für denjenigen, der es anwenden muss, unübersichtlich und in einem steten Wandel begriffen.

RAin Eva Dworschak informiert:

Derzeit finden Änderungskündigungen vermehrt Anwendung auf Arbeitgeberseite. Gerade in der schlechten Wirtschaftslage versucht so der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu ändern oder sich auf diese Art letztendlich des Arbeitnehmers zu entledigen. Denn: die Änderungskündigung stellt letztendlich eine "Spielart" der Beendigungskündigung dar.

Es ist absolut erforderlich innerhalb der Frist und richtig zu reagieren. Hierfür stehen dem Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Annahme der geänderten Bedingungen vorbehaltlos, führt zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den (zumeist schlechteren) neuen Arbeitsbedingungen
  • Ablehnung der geänderten Bedingungen, führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Kündigungszeitpunkt
  • Vorbehaltlose Ablehnung der geänderten Bedingungen und Klageerhebung, verschiedene positive Ergebnisse möglich
  • Annahme unter Vorbehalten, je nach weiterer Taktik verschiedene Ergebnisse möglich
  • Annahme unter Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung und Klageerhebung. Verliert man den Prozess, besteht das Arbeitsverhältnis unter den geänderten Bedingungen fort, bei Erfolg besteht das Arbeitsverhältnis unter alten Bedingungen; es sei denn es wird ein anderer Vergleich ausgehandelt. Beachte Sie: Falls Sie als Arbeitnehmer/in gar nicht reagieren, endet das Arbeitsverhältnis zum Kündigungszeitpunkt!
Da die formalen und inhaltlichen Anforderungen einer Kündigung und insbesondere der Änderungskündigung vielfältig sind, besteht nicht nur die Chance einer Verhandlungsgeneigtheit des Arbeitgebers, sondern letztendlich auch große Erfolgschancen vor Gericht, wobei es hierzu meist nicht mehr kommt. Der Nachweis von Fehlern bewirkt oftmals die dem Arbeitnehmer nicht per se zustehende Zahlung einer Abfindung, wenn er die Änderungen nicht annehmen kann.

Aber auch die Reaktion des Arbeitnehmers unterliegt ebenfalls strengen Voraussetzungen, die für einen Erfolg von Wichtigkeit sind.

Eine anwaltliche Beratung durch einen Anwalt/in wird generell immer empfohlen, denn dies rechnet sich in der Regel für den Arbeitnehmer allemal, so dass der Gang zum Anwalt nicht einmal ein finanzielles (weiteres) Risiko birgt. RAin Dworschak berät sie gerne.

Lesen Sie hierzu auch den in der FAS veröffentlichten Artikel am 14. Februar 2009, C2 "Bleiben, aber absteigen".