Wir Anwälte unterliegen bei der Bestimmung unseres Anwaltshonorars den berufsständischen Regelungen, die auch die jeweilige Gebührenhöhe bestimmen, weitere Informationen finden Sie hier http://www.brak.de/seiten/08_01.php.
Manches Mal ist es, durchaus auch für den Mandanten, jedoch opportun, eine abweichende Honorarvereinbarung abzuschließen. Wir weisen sodann im persönlichen Gespräch darauf hin und erörtern das Kostenrisiko.
Prozess- und Beratungshilfe, Prozessfinanzierung
- bei einkommensschwachen Mandanten haben wir die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen
- in Niedersachsen besteht die Möglichkeit vorab beim Amtsgericht einen Beratungshilfe zu beantragen, sodann wird dem danach aufgesuchten Anwalt ein Obolus (kleines Entgelt) gewährt
- Prozessfinanzierer können das Risiko eines Verfahrens mit hohen Streitwerten, wie sie bspw. im Arzthaftungsrecht vorkommen, herangezogen werden.
Die notwendigen Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich